Freiberuflern und Selbstständigen bleiben weniger Möglichkeiten, Berufskosten steuerlich geltend zu machen
Als sehr nützlich kann sich immer noch das Fahrtenbuch erweisen. Denn die private Nutzung von Firmen- oder Geschäftswagen wird natürlich besteuert, im Formular EÜR sind die entsprechenden Angaben in Zeile 26 zu machen. Das Führen des Fahrtenbuchs kann sich lohnen – vor allem für diejenigen die mit großen Autos nur wenig unterwegs sind. Ein Fahrtenbuch sollte geführt werden, wenn der Anteil an Privatfahrten so gering ist, dass bei einer Pauschalversteuerung von einem Prozent des Listenpreises die Steuerlast außer Verhältnis zur tatsächlich Nutzung steht. Der Vorteil kann bei einem Auto mit einem Listenpreis von 40.000 Euro und einer privaten Nutzung von weniger als zehn Prozent einige tausend Euro ausmachen. Mehr Infos »